Tuesday 2¢: Wird das Husten und Prusten der DSGVO Ihr Marketinghaus zusammenpusten?

Ich habe viel über die DSGVO gesprochen und bislang habe ich sie als eine Chance beschrieben, aber ich dachte, in diesem Beitrag berichte ich einmal über ein paar nützliche Fakten, was unsere eigenen Erfahrungen mit der DSGVO betrifft.

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Ian Truscott17. April 2018
  • Digital Marketing

Willkommen beiTuesday 2¢. Es ist Dienstag - das Wochenende nur noch eine vage Erinnerung - und es ist an der Zeit, in unserem Blog etwas Dampf abzulassen und unsere bescheidene Meinung über ein aktuelles Thema der Branche kundzutun. Diese Woche betrachtet Ian Truscott die Bauweise Ihrer Marketinghäuser, woraus diese gemacht sind und ob sie den bevorstehenden Sturm der DSGVO überstehen werden.


Ich habe viel über die DSGVO gesprochen und bislang habe ich sie als eine Chance beschrieben, aber ich dachte, in diesem Beitrag berichte ich einmal über ein paar nützliche Fakten, was unsere eigenen Erfahrungen mit der DSGVO betrifft.

Meine persönliche Erfahrung mit der DSGVO sieht folgendermaßen aus: Während ich mit meinem Team unsere Marketingkampagnen, unser Double-Opt-In und unsere strenge Einhaltung der Vorschriften bespreche, treffen weitere 5 Nachrichten in meinem Posteingang ein von Unternehmen, deren Newsletter ich nie abonniert habe. In der BESTEN davon wurden mir heute Ratschläge zur DSGVO angeboten!

Wie viele Verbraucher freue auch ich mich wirklich darauf, dass ein Teil dieser Geräusche in meinem Posteingang, sowohl was den in meinem Privatleben als auch den in meinem Berufsleben betrifft, nachlässt.

In der Marketing Week wurde vor Kurzem berichtet, dass der britische Modehändler ASOS aufgrund der DSGVO einen leichten Umsatzrückgang erwartet. Und einige Marketingteams, wie beispielweise das der britischen Pub-Kette Wetherspoons, haben sich entschieden, all das hinzuschmeißen, ihre Datenbank wegzuwerfen und ganz von vorne anzufangen. Dieser Mist ist real.

Ich musste an die Geschichte mit den drei kleinen Schweinchen denken: Ab dem 1. Mai wird der große böse Wolf der DSGVO kommen, um Ihr Haus zusammen zu pusten, und es scheint, dass einige Unternehmen nicht sicher sind, ob sie ihr Haus aus Ziegeln, Holzbündeln oder Stroh gebaut haben. Wie finden Sie also heraus, woraus Ihr Marketinghaus gemacht ist?

Mein Kollege Manuel Weiss (den Sie vielleicht bei Inside censhare gesehen haben), ist bei diesen Themen unser Ratgeber. Er hat eine Dokumentation verfasst (die für Kunden zur Verfügung steht), in der er schreibt:

„Um persönliche Daten verarbeiten zu dürfen, müssen Sie entweder die ausdrückliche Zustimmung der Person haben oder eine rechtliche Grundlage (wie einen Handelsvertrag, eine Geschäftsbeziehung, ein Beschäftigungsverhältnis etc.) vorweisen können. Wenn Sie Ihre Datenverarbeitung auf die Zustimmung einer Person stützen, ist es unvermeidlich, diese Zustimmung zu dokumentieren. Dies kann in schriftlicher Form oder durch Nutzung eines Tools geschehen.“

Zustimmung ist hier das Schlüsselwort und wenn Sie diese nicht haben, dann haben Sie das Stroh gewählt.

Aber selbst wenn Sie die Zustimmung haben, lassen Sie uns nicht den voreiligen Schluss ziehen, dass Sie den Ziegel gewählt haben. Das Baumaterial Ihrer Wahl könnte trotzdem Mängel aufweisen, die Sie angreifbar machen, wenn das Husten und Prusten losgeht.

Die nächste Frage lautet: Wofür haben Sie die Zustimmung?

Ich zitiere noch einmal meinen Freund Manuel:

„Eines der Grundprinzipien der DSGVO ist die Datentrennung. Das Prinzip impliziert, dass Daten, die für einen Zweck gesammelt wurden, nicht für einen anderen Zweck genutzt werden dürfen. Wenn Sie beispielsweise eine vertragliche Beziehung haben und einer Person Rechnungen zuschicken, dann bedeutet das nicht, dass Sie diese Adressdaten an Adressenhändler verkaufen dürfen. Dies kann auch bedeuten, dass Daten, die in einer Abteilung (wie der Finanzabteilung) genutzt werden, nicht einfach von einer anderen Abteilung (wie der Marketingabteilung) genutzt werden können.“

Sie haben nicht die richtige Zustimmung? Dann, kleines Schweinchen, haben Sie Holzbündel gewählt und, oh Mann, dieser verärgerte alte Wolf hat bereits durch das Strohhaus Ihres Bruders gepustet.

Aber selbst wenn Sie die Zustimmung für Marketingzwecke haben, können Sie sicher sein, dass Ihr Haus den Vorschriften entspricht?

Was ist mit dem Schweinchen aus dem Nachbardorf, das Ihren Anbau errichtet hat – die Outbound-Agentur, der Sie Ihre Daten offengelegt haben? Können Sie den heißen Atem des Wolfs fühlen, der durch die Löcher hereinkommt?

Ich zitiere wieder meinen Datenmann Manuel:

„Es gelten weitere vertragliche Anforderungen, wenn Sie entweder „Subunternehmer“ (das würde Freiberufler einschließen) beschäftigen oder wenn Sie persönliche Daten von EU-Bürgern in Ländern außerhalb der EU verarbeiten. In diesen Fällen werden Sie entweder Vereinbarungen zur Datenverarbeitung (zwischen Ihnen und allen Unterauftragsverarbeitern) oder EU-Standardvertragsklauseln (auch bekannt als EU-Modellklauseln) für die Verarbeitung von Daten außerhalb der EU brauchen.“

Ich sage jetzt nicht, dass dies der endgültige Beitrag zur DSGVO ist. Abgesehen von dem Angebot bewährter Verfahren zur DSGVO bei der Nutzung unseres Produkts bieten wir keine allgemeinen Empfehlungen zur DSGVO und wenn Sie unsicher sind, ist es wichtig, einen Fachmann hinzuzuziehen. Anstatt des Kerls, der mir heute zufällig eine E-Mail geschickt hat, würde ich Tim Walters empfehlen – wenn Sie in Ihrem Unternehmen, so wie wir, nicht bereits einen Experten zu diesem Thema haben.

Ich hoffe jedoch, diese drei Kernpunkte waren von Nutzen, um Ihnen eine Vorstellung davon zu vermitteln, wie bereit Sie für die DSGVO sind – denn hier kommt der Wolf.

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Ian Truscott
Ian Truscott schafft als Marketing-Leader mit Leidenschaft ART (Awareness, Revenue und Trust) für B2B Softwareunternehmen und ist ein Alumnus von censhare. Getrieben von dem Wunsch, eine gleichgesinnte Community zu verbinden und wirklich nützliche Inhalte zu teilen hat er Rockstar CMO gegründet, ein monatliches digitales Magazin, und unterstützt aktuell bei appropingo B2B Unternehmen mit seiner ART.

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